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Personen­beförderung

Bei der gewerblichen Personenbeförderung liegt unser Beratungsschwerpunkt in den Anwendungsbereichen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

  • Hier beraten wir insbesondere Kraftverkehrsunternehmen des sog. Linien- oder Gelegenheitsverkehrs, z.B. Taxibetriebe, Mietwagenbetreiber und Busunternehmer.
  • Wir unterstützen bei Erst- oder Folgeanträgen auf Genehmigungen, begleiten bei Betriebsprüfungen oder vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit den Behörden.
  • Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in sonstigen Bußgeldverfahren zur Seite.

Sprechen Sie uns gerne an!

Personenbeförderung

Die Erteilung der Genehmigung und deren Aufrechterhaltung hängen neben der fachlichen Eignung von der finanziellen Leistungsfähigkeit und der behördlich zu beurteilenden persönlichen Zuverlässigkeit des Personenbeförderungsunternehmers ab.

Die Zuverlässigkeit ist Ausdruck dafür, ob sich der Personenbeförderungsunternehmer bei der Ausübung seines Gewerbes an Recht und Gesetz hält.

Vor diesem Hintergrund kann bereits der eine oder andere Bußgeldbescheid dazu führen, dass die persönliche Zuverlässigkeit aberkannt wird, weswegen wir empfehlen, sich gegen jedes eingeleitete Bußgeldverfahren mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung, mindestens der Reduzierung der Bußgeldhöhe zu verteidigen.

Sprechen Sie uns gerne an!

KONTAKT

FIEDLAW
Rechtsanwaltskanzlei
Hebbelstraße 41
14469 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 730 87 91
Fax: +49 (0)331 730 87 92
Email: kanzlei@fiedlaw.de Chriostoph Fiedler Rechtsanwalt bei LinkedIn

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