Bei der gewerblichen Personenbeförderung liegt unser Beratungsschwerpunkt in den Anwendungsbereichen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sowie der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).
- Hier beraten wir insbesondere Kraftverkehrsunternehmen des sog. Linien- oder Gelegenheitsverkehrs, z.B. Taxibetriebe, Mietwagenbetreiber und Busunternehmer.
- Wir unterstützen bei Erst- oder Folgeanträgen auf Genehmigungen, begleiten bei Betriebsprüfungen oder vertreten Sie in Auseinandersetzungen mit den Behörden.
- Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch in sonstigen Bußgeldverfahren zur Seite.
Sprechen Sie uns gerne an!