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Güter­beförderung

Güterbeförderung findet in vielfältigen Varianten statt, nicht nur national und grenzüberschreitend, sondern auch direkt oder in einer Transportkette, sowie mit verschiedenen Verkehrsträgern wie LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug, häufig beauftragt durch Speditionen.

In der globalisierten Wirtschaftswelt hat die Güterbeförderung zudem einen starken internationalen Rechtsbezug. Tangiert werden zudem das Außenwirtschaftsrecht sowie das Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerrecht.

Der Güterbeförderung vor- oder nachgelagert sind oftmals sendungsbezogene logistische Dienstleistungen und Lagerhaltung.

Wir unterstützen Sie beratend und/oder vertretend gegenüber Ihren Geschäftspartnern, vor Behörden und/oder Gerichten.

Sprechen Sie uns gerne an!

Güterbeförderung

Güterbeförderung erfolgt zu Lande, auf dem Wasser und in die Luft.

Der rechtliche Rahmen der Güterbeförderung steht in Abhängigkeit von dem Beförderungsmittel und der Beförderungsrelation. Nur beispielshaft genannt seien das Handelsgesetzbuch (HGB), das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR), das Montrealer Übereinkommen über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (MÜ) sowie die Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM).

Prägend für die Güterbeförderung ist die gesetzlich begrenzte Haftung des Frachtführers/Beförderers.

Wir unterstützen Sie

  • vertragsgestaltend,
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Frachtansprüchen

Sprechen Sie uns gerne an!

Berufsrecht des Güterkraftverkehrs­unternehmers / Verkehrsleiters

Der gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmer bedarf einer Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) bzw. einer Gemeinschaftslizenz nach der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Zudem bedarf der Güterkraftverkehrsunternehmer - wie auch der Verkehrsleiter - die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Weitere öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Güterkraftverkehrsunternehmers sind im GüKG sowie der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) geregelt.

  • Wir beraten und vertreten Sie in allen berufsrechtlichen Fragen (Erlaubnis/Genehmigung), im Fall einer Betriebsprüfung oder eines behördlichen Widerrufs der Erlaubnis/Genehmigung.
  • Wir unterstützen Sie zudem in Fragen des Verkehrsleiterrechts.

Sprechen Sie uns gerne an!

Logistik / Spedition / Lagerhaltung

Der Güterbeförderung sind häufig logistische Dienstleistungen vor- oder nachgeschaltet.

Logistische Dienstleistungen können die Planung und Steuerung der Güterbeförderung, die Erbringung von Mehrwertdiensten (Value Added Services, z.B. Konfektionierung, Etikettierung u.a.), die Versicherungseindeckung, die Zollabwicklung, die Lagerhaltung und vieles mehr umfassen.

Häufig werden diese Dienstleistungen durch Spediteure oder spezialisierte Dienstleister erbracht.

Neben Individualvereinbarungen können für diese Tätigkeiten als Rechtsgrundlagen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) infrage kommen.

Wir unterstützen Sie

  • vertragsgestaltend,
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen

Sprechen Sie uns gerne an!

Fahrpersonalrecht

Kraftfahrer haben in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstmasse des gesteuerten Fahrzeugs Lenk- und Ruhezeiten über Fahrtenschreiber bzw. digitale Kontrollgeräte zu erfassen und einzuhalten.

Güterkraftverkehrsunternehmer und Verkehrsleiter haben die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach der Fahrpersonalverordnung, dem Fahrpersonalgesetz, der Verordnung (EG) 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem AETR oder dem ArbZG zu kontrollieren und Fahrdaten zu speichern.

Hinzukommt die Beachtung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

Bei Verdacht eines Verstoßes gegen diese sog. Sozialvorschriften werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, die mit der Auferlegung von Bußgeldern enden können.

Unsere Erfahrung spricht eindeutig dafür, dass Sie sich – ob als Kraftfahrer, Güterkraftverkehrsunternehmer oder Verkehrsleiter – in jedem Falle gegen jeden Ordnungswidrigkeitsvorwurf verteidigen (lassen) sollten, da andernfalls ein rechtskräftig gewordener Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften des Fahrpersonalrechts nicht nur die Fahreignung, sondern auch die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit des Güterkraftverkehrsunternehmers und/oder des Verkehrsleiters infrage stellen kann.

Sprechen Sie uns gerne an!

Fuhrparkmanagement

Wir unterstützen in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Fuhrparks und wenden uns insbesondere an den Fuhrparkleiter, der ein erhebliches Compliance-Risiko trägt.

Bei der umfangreichen Tätigkeit des Fuhrparkleiters / Flottenmanagers sind wir insbesondere behilflich (beratend oder vertretend) zu Fragen des / der

  • Kfz-Kaufvertrages
  • Kfz-Leasingvertrages
  • Kfz-Mietvertrages
  • Kfz-Versicherungsvertrages
  • Kfz-Reparaturvertrages
  • Kfz-Überlassungsverträge (Dienstwagen)
  • Unfallschadensmanagement / Unfallregulierung / Haftungsklärung
  • Fahrerlaubnisrechts
  • Verteidigung in Bußgeld- oder Verkehrsstrafsachen

Sprechen Sie uns gerne an!

Spezialtransporte

Die Verschiedenartigkeit der Transportgüter hat spezialisierte Transportunternehmen hervorgebracht, für die Sonderregelungen zu beachten sind.

Spezialtransporte sind vor allem

  • Schwerlast- und Übergrößentransporte,
  • Gefahrguttransporte,
  • Abfalltransporte,
  • Beförderung von sensiblem oder temperaturgeführtem Gut,
  • Pharmatransporte,
  • Laborprobentransporte sowie
  • Post- und sog. KEP-Dienste.

Sprechen Sie uns gerne an!

Außenhandelsrecht / Sanktionen

Wir beraten im Außenhandelsrecht im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transporten, insbesondere hinsichtlich Import- und Exportrestriktionen, Zoll sowie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.

  • Wir prüfen Kauf- und Lieferverträge im internationalen Handel.
  • Wir beraten zu Incoterms, Lieferbedingungen und Eigentumsvorbehalt.
  • Wir gestalten Transport- und Logistikverträge mit Export-/Importbezug.
  • Wir beraten zu Zollfragen und Einfuhr-/Ausfuhrabgaben.
  • Wir prüfen Handelsbeschränkungen, Embargos oder Sanktionen.
  • Wir beraten zu Haftungsrisiken im internationalen Warenverkehr und unterstützen Sie bei Schadensansprüchen gegen Auftraggeber, Kunden oder Versicherer.
  • Wir vertreten Sie bei Streitigkeiten mit internationalen Geschäftspartnern.
  • Wir setzen Fracht- oder Schadensersatzforderungen für Sie durch.
  • Wir prüfen das anwendbare Recht, Gerichtsstands- und Schiedsvereinbarungen.

Sprechen Sie uns gerne an!

KONTAKT

FIEDLAW
Rechtsanwaltskanzlei
Hebbelstraße 41
14469 Potsdam
Tel.: +49 (0)331 730 87 91
Fax: +49 (0)331 730 87 92
Email: kanzlei@fiedlaw.de Chriostoph Fiedler Rechtsanwalt bei LinkedIn

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